Montag, 30. Oktober 2017

Allerseelenablaß 2017

Wie jedes Jahr hier die bewährte Checkliste für die Allerseelenablässe.

Der Link zur ausführlichen Erklärung des Allerseelenablasses findet sich wie immer hier .

Ablassgewinnung zu Allerheiligen und Allerseelen:
Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener
Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben
den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung
mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene
Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang; Gebet
nach Meinung des Heiligen Vaters [= in den Anliegen des
Papstes] – Die Bedingung, das Bußsakrament zu empfangen,
kann mehrere Tage vorher oder danach erfüllt werden) sind
erforderlich:

a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November
ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentl. Kapelle,
Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis; oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und
Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen
unerfüllt, erlangt man einen Teilablass für die Verstorbenen.
Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen
des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen
werden.

GO TO CONFESSION! 
Und tut was für Eure Verstorbenen!