Donnerstag, 13. April 2017

Liturgische Selbstverständlichkeiten zum Triduum

Zur Erinnerung für das österliche Triduum ein paar Selbstverständlichkeiten, die eigentlich nicht der Erwähnug wert sind:
  • Die drei Gottesdienste "Messe vom letzten Abendmahl - Karfreitagsliturgie - Osternacht" sind liturgisch gesehen eigentlich nur ein Gottesdienst. Dies ist besonders daran zu erkennen, daß er mit dem liturgischen Kreuzzeichen am Gründonnerstag beginnt und mit dem Segen der Osternacht endet.
    • Die Gründonnerstagsmesse hat also keinen Schlußsegen.
    • Die Karfreitagsliturgie hat weder ein Kreuzzeichen zu Eröffnung, noch einen Segen zum Schluß. (2016 St. Marien Hohenlockstedt)
    • Die Osternacht beginnt ebenfalls ohne Kreuzzeichen am Anfang mit der Kerzenweihe.
      [Korrektur] Unverständlicherweise wird im Missale Romanum 2002 die Kerzenweihe mit dem Kreuzzeichen eröffnet. In früheren Versionen und in der außerordentlichen Form des römischen Ritus beginnt dieser erste Teil der Osternachtsfeier mit "Dominus vobiscum".
  • Am Gründonnerstag hat jegliches Instrument nach dem Gloria zu schweigen. Das Schweigen Endet zum Gloria in der Osternacht. Ebenso schweigen die Glocken.
    • Es ist also nicht statthaft, daß die Orgel nach dem Gloria normal weiterspielt (2007 St.Florin, Vaduz).
    • Ebensowenig ist ein Ersetzen der Orgel durch Gitarre, Akkordeon, Blockflöte u.ä. (2015 St. Ansgar, Itzehoe) angemessen.
    • Glocken während der Liturgie werden durch "Ratschen" ersetzt.
  • Die Messe vom letzten Abendmahl muß natürlich am Altar stattfinden.
    • Ein Ignorieren des Altares zugunsten einer in der Kirchenmitte aufgebauten Tafel (2014 Jesus Guter Hirt, Bad Bramsted) oder die Eucharistiefeier im Sitzen an Tischen im Erweiterungsraum der Kirche zu feiern, um das letzte Abendmahl nachzustellen (2015 Heilig Geist, Kaltenkirchen) ist der Würde des allerheiligsten Sakraments nicht angemessen.
  • Matzen aus dem Supermarkt sind schon wegen der Brechung und den Krümeln nicht für die Eucharistie geeignet. (2015 Heilig Geist,Kaltenkirchen)
    • Priester oder Diakon haben natürlich die Eucharistie zu spenden. Außerordentliche Kommunionspender sollten die Ausnahme bilden (z. B. bei Spendung unter beiderlei Gestalten).
  • Bei der Kommunionspendung unter beiderlei Gestalten ist zu beachten, daß das Selbst-Eintunken (Selbst-Tinktion) durch den Gläubigen verboten ist (siehe Instruktion Redemptionis Sacramentum).
    • Erlaubt ist, daß der Priester den Leib des Herrn in das Blut des Herrn eintaucht und die Eucharistie dem Gläubigen auf die Zunge spendet.
    • Ebenfalls ist ein getrennter Empfang von Leib und Blut erlaubt. Der Gläubige wird der Kelch gereicht und trinkt dann daraus.
  • Die Prostratio am Beginn der Karfreitagsliturgie wird nur von Bischöfen, Priestern und Diakonen vollzogen. (diverse Jahre, diverse Kirchen)
    • Der restliche liturgische Dienst macht keine Prostratio, sondern kniet während dieser Zeit.
  • Das Weihwasser ist nach dem Gloria der Gründonnerstagsmesse aus den Weihwasserbecken zu entfernen. Nach der Weihe des Osterwassers in der Osternacht sind die Weihwasserbecken damit zu befüllen.
  • Der Embolismus ist niemals auszulassen. (2017 St. Ansgar, Itzehoe).
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[14.04.2017 Einige Erweiterungen und Korrekturen]

2 Kommentare:

dilettantus in interrete hat gesagt…

Ne, das Weihwasser verschwindet erst unmittelbar nach dem Gründonnerstagsgloria, wenn die Glocken nach Rom fliegen.

Admiral hat gesagt…

Stimmt!