Quelle: Erzbistum Paderborn
Die Form der Kommunionspendung als Mundkommunion wurde untersagt, um das Risiko der Übertragung des Coronavirus zu minimieren. Inzwischen liegen allerdings ärztliche Gutachten vor, die in der Spendung der Mundkommunion keine größere Gefahr für eine Infizierung sehen als bei der Handkommunion. Es ist aber andererseits auch eine Tatsache, dass das Wissen bezüglich des Coronavirus immer noch sehr begrenzt ist und von daher im Zweifel weitreichendere Maßnahmen aus Sicherheitsgründen zu bevorzugen sind.
Daher gilt weiterhin die Regelung, dass die Mundkommunion in Eucharistiefeiern grundsätzlich unterbleiben soll.
Um der salus animarum derjenigen willen, die aus unterschiedlichen Gründen ausschließlich in der Weise der Mundkommunion den Leib des Herrn empfangen möchten, kann diesen Gläubigen die hl. Kommunion künftig in dieser Form entweder außerhalb der Messfeier (z.B. in deren Anschluss) gereicht werden oder – sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen – innerhalb der Feier an einem gesonderten Ort im Kirchenraum, an dem durch einen eigenen Spender ausschließlich die Mundkommunion gespendet wird.
In Messfeiern in der außerordentlichen Form des römischen Ritus ist die Mundkommunion gestattet.
Für beide Formen des Ritus bedeutet dies im Einzelnen (in Klammern die Regeln nur für die außerordentliche Form):
- Der Spender (purifiziert und) desinfiziert nach der eigenen Kommunion seine Hände.
- Zur Kommunionspendung legt er (ebenso wie der ihn begleitende Ministrant) einen Mund-/Nasenschutz an. (Die Spendeformel wird labial oder mental gesprochen.)
- Nach jeder einzelnen Kommunion ist empfohlen, die Finger zu desinfizieren. Sollte eine Berührung erfolgt sein, ist dies verpflichtend.
- Die Kommunikanten halten einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander.