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Dienstag, 31. Oktober 2023
Dienstag, 1. November 2022
Montag, 1. November 2021
Allerseelenablaß 2021
Der Allerseelenablaß in diesem Jahr unterliegt meines Wissens wieder den normalen Bedingungen (siehe unten). Die Sonderbedingungen vom letzen Jahr galten nur für den November 2020.
Korrektur:
Nach einem Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 27.10.2021 werden die Regeln von 2020 auch in diesem Jahr angewendet. Siehe den Post von letztem Jahr.
Noch einmal die Erklärung, was ein Ablaß eigentlich ist und warum er etwas Gutes ist: Hier klicken!
Und hier die allseits beliebte Checkliste:
Gebetsmeinung des Papstes für November 2021
Universale Gebetsmeinung – Für Menschen, die unter Depressionen leiden
Beten wir, daß Menschen, die unter Depressionen oder Burn‐out leiden, geholfen werde, ein Licht zu finden, das ihnen neue Lebensfreude eröffnet.
Samstag, 31. Oktober 2020
Allerseelenablaß 2020
Dieses Jahr gibt es wegen der Corona Pandemie einige Lockerungen bezüglich der Gewinnung des Allerseelenablasses. Deshalb gibt es dieses Jahr auch eine Checkliste, wie in den letzten Jahren.
Noch einmal die Erklärung, was ein Ablaß eigentlich ist: Hier klicken!
Kurze Zusammenfassung:
1) Die Allerseelenablässe können an an frei gewählten Tagen im gesamten November gewonnen werden.
2) Der Kirch- bzw. Friedhofsbesuch muß nicht am Allerseelentag stattfinden.
3) Kranke brauchen nicht aus dem Haus und können den Ablaß anders gewinnen.
4) Beichte und Kommunion sind zur Gewinnung des vollkommenen Ablasses unabdingbar. Hier gibt es keine "Erleichterungen".
Gebetsmeinung des Papstes für November 2020
Wir beten dafür, dass die Entwicklung von Robotern und künstlicher Intelligenz stets dem Wohl der Menschheit dient.
Hier noch das gesamte Dekret für die außerordentlichen Änderungen beim Gewinnen der Allerseelenablässe.
Dekret
Wegen der „Covid-19-Pandemie“ werden im Hinblick auf die Sicherstellung des Seelenheils der Gläubigen in diesem Jahr die vollkommenen Ablässe für die verstorbenen Gläubigen unter veränderten Bedingungen und durch angepaßte fromme Übungen auf den ganzen November ausgedehnt.
In jüngster Zeit erreichten die Apostolische Pönitentiarie recht viele Bittgesuche von Hirten mit dem Verlangen, dass in diesem Jahr wegen der Epidemie „Covid-19“ die frommen Werke zur Erlangung von vollkommenen Ablässen, die gemäß den Normen des Enchiridion Indulgentiarum (cons. 29 § 1) ausschließlich den Verstorbenen im Purgatorium appliziert werden, zu ändern. Aufgrund eines besonderen Mandates von Papst Franziskus bestimmt und legt die Apostolische Pönitentiarie fest, dass in diesem Jahr zur Vermeidung von Zusammenkünften, von denen in einigen Ländern und Gebieten abgeraten worden ist:
a.- der vollkommene Ablass, der normalerweise für die einzelnen acht Tagen, vom ersten bis zum achten November festgelegt ist, für die, die einen Friedhof besuchen, und für die, die – auch nur im Geiste – für die Verstorbenen beten, zum Nutzen der Gläubigen auf andere acht Tage im November verschoben werden kann. Diese Tage sind, auch in getrennter Abfolge, von den Gläubigen frei zu wählen;
b.- der vollkommene Ablass, der für den 2. November, den Allerseelentag, festgelegt ist, für die, die eine Kirche oder eine Kapelle in frommer Gesinnung besuchen und dort das „Vater unser“ und das Glaubensbekenntnis beten, nicht nur auf den vorausgehenden oder folgenden Sonntag oder auf das Hochfest von Allerheiligen, sondern auch auf einen anderen Tag im November verschoben werden kann, der von den einzelnen Gläubigen frei zu wählen ist.
Alte, Kranke und solche, die aus schwerem Grund das Haus nicht verlassen können – z. B. wegen Verordnungen, die Zusammenkünfte einer großen Anzahl von Gläubigen in Kirchen verbieten -, können einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn sie vor irgendeinem Bildnis unseres Herrn Jesus Christus oder der Jungfrau Maria fromme Gebete für die Verstorbenen (z. B. die Laudes, die Vesper für die Verstorbenen, den Rosenkranz, den Barmherzigkeitsrosenkranz und andere Gebete für die Verstorbenen, die sehr kostbar sind) sprechen oder das Evangelium aus der Liturgie für die Verstorbenen in der Form einer geistlichen Lesung lesen oder sich einem Werk der Barmherzigkeit widmen, nachdem sie ihre Schmerzen oder die Mühsal des eigenen Lebens dem gnädigen Gott aufopfert haben. Dies alles geschieht, indem sie sich mit denen im Geiste verbinden, die Kirchen und Kapellen besuchen, und nachdem sie sich von jedweder Sünde losgesagt haben mit dem Vorsatz, die drei Bedingungen (Beichte, Kommunion und Gebet in der Meinung des Heilige Vaters) sobald wie möglich zu erfüllen.
Damit also die Erlangung der göttlichen Gnade durch die Schlüsselgewalt der Kirche entsprechend der pastoralen Liebe leichter zugänglich ist, bittet die Pönitentiarie nachdrücklich, dass rechtmäßig befugte und zugelassene Priester bereitwillig und großzügig sich für die Feier des Bußsakramentes zur Verfügung stellen und den Kranken die Heiligen Kommunion spenden.
Zur Erlangung des vollkommenen Ablasses gilt jedoch in Bezug auf die geistlichen Bedingungen immer das Schreiben „De Reconciliationis Sacramento, tempore pandemiae morbi „covid 19 celebrando“ der Apostolischen Poenitentiarie.
Weil aber den Seelen im Purgatorium durch Fürbitten der Gläubigen, besonders aber durch das Gott gefällige Messopfer Hilfe zuteil wird (vgl. Conc. Tr., Sess. XXV, decr. De Purgatorio), ergeht die eindringliche Bitte an alle Priester, gemäß der Norm der Apostolischen Konstitution “Incruentum Altaris” von Papst Benedikt XV vom 10. August 1915 am Allerseelentag drei heilige Messen zu zelebrieren.
Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten für den ganzen Monat November. Gegenteilige Bestimmungen stehen diesen nicht entgegen.
Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, den 22 Oktober 2020, am Gedenktag des Heiligen Johannes Paul II.
Maurus Kardinal Piacenza
Paenitentiarius Maior
D E C R E T U M
Vertente anno, propter pandemiam morbi “covid 19”,
Indulgentiae plenariae pro fidelibus defunctis
totum prorogabuntur per mensem novembrem,
commutatis condicionibus piisque operibus, ut christianus populus in tuto sitAd hanc Apostolicam Paenitentiariam complures Sacrorum Pastorum supplicationes nuper pervenerunt, quibus postulabatur ut vertente anno, propter epidemiam morbi “covid-19”, piae commutentur operae ad plenarias lucrandas Indulgentias, animabus in Purgatorio detentis tantummodo applicabiles ad normam Enchiridii Indulgentiarum (conc. 29, § 1). Quam ad rem eadem Apostolica Paenitentiaria, de speciali mandato Ss.mi D. N. Francisci Pp., libenter statuit ac decernit ut, ad vitanda concursa, nonnullis in nationibus et territoriis vetita vel saltem dissuasa, vertente anno:
a.- plenaria Indulgentia pro pie visitantibus coemeterium et, vel mente tantum, pro defunctis exorantibus, singulis octo diebus, more solito a primo usque ad octavum Novembris tantum adfixa, pro fidelium utilitate, in alios dies usque ad octo, etiam seiunctos, intra mensem Novembrem transferri possit, a singulis fidelibus libere eligendos;
b.- plenaria Indulgentia, diei II Novembris, in Commemoratione omnium fidelium defunctorum adfixa, pro pie visitantibus ecclesiam vel oratorium ibique “Pater” et “Credo” recitantibus, non tantum in diem Dominicum antecedentem aut subsequentem aut diem sollemnitatis Omnium Sanctorum transferri possit, sed etiam in alium diem intra mensem Novembrem, a singulis fidelibus libere eligendum.
Senes, infirmi omnesque qui gravi causa domo exire nequeunt, ex. gr. decretis prohibentibus, ut fedeles frequentes in loca sacra conveniant, plenariam consequi poterunt Indulgentiam, dummodo, animo voto sese iis sociantes, qui pias egerint visitationes, de quibus supra, concepta detestatione cuiusque peccati et intentione praestandi, ubi primum licuerit, tres consuetas condiciones (sacramentali Confessione, eucharistica Communione et oratione ad mentem Summi Pontificis), coram quavis imagine D. N. Iesu Christi vel Beatae Virginis Mariae, pias pro defunctis preces recitaverint (ex. gr. Laudes et Vesperas Officii Defunctorum, Rosarium Marianum, Coronam Divinae Misericordiae aliaeque preces pro defunctis christifidelibus magis caras), vel Evangelii lectionem e Liturgia Defunctorum ad modum lectionis spiritalis legerint vel in misericordiae operam incubuerint, doloribus vel propriae vitae incommodis Deo clementi oblatis.
Quo igitur accessus, ad divinam veniam per Ecclesiae claves consequendam, facilior pro pastorali caritate evadat, haec Paenitentiaria enixe rogat ut sacerdotes legitime adprobati, prompto et generoso animo celebrationi Paenitentiae sese praebeant ac S. communionem infirmis ministrent.
Attamen, pro spiritalibus condicionibus ad Indulgentiam plene acquirendam, semper valet huius Apostolicae Paenitentiariae Nota De Reconciliationis Sacramento, tempore pandemiae morbi “covid 19” celebrando.
Denique, cum autem animae in Purgatorio detentae fidelium suffragiis, potentissimum vero acceptabili Altaris sacrificio iuvantur (cfr. Conc. Tr., Sess. XXV, decr. De Purgatorio), sacerdotes omnes enixe rogantur ut die Commemorationis omnium fidelium defunctorum, ter sacrum facere ad normam Constitutionis Apostolicae “Incruentum Altaris”, a Benedicto Pp. XV, v.m., die X Augusti MCMXV datae.
Praesenti totum per mensem novembrem valituro. Contrariis quibuscumque minime obstantibus.
Datum Romae, ex aedibus Paenitentiariae Apostolicae, die XXII mensis Octobris anni MMXX, in S. Ioannis Pauli Pp. memoria.
Maurus Card. Piacenza
Paenitentiarius Maior
Freitag, 20. März 2020
BREAKING NEWS: Vollkommener Ablaß #COVID19
katholisch.de: Vatikan gewährt Vollkommenen Ablaß für an Covid16 Leidende
In einem gesonderten Dekret gewährt die Pönitentiarie außerdem allen, die an Covid-19 leiden, einen Ablass.
Ein vollkommener Ablass wird demnach allen in häuslicher Quarantäne oder im Krankenhaus untergebrachten Kranken gewährt, auch wenn sie weder die Beichte noch die Kommunion empfangen können, solange sie eine Frömmigkeitsübung
- wie eine geistige Mitfeier der Messe oder
- bestimmter Gebete verrichten und
- sich verpflichten, Beichte und Mitfeier der Messe nachzuholen.
- Auch wer nicht vom Corona-Virus betroffen ist, kann unter den üblichen Bedingungen einen vollständigen Ablass erwerben.
Donnerstag, 31. Oktober 2019
Allerseelenablaß 2019
Hier die Ultimative Checkliste:
Sonntag, 28. Oktober 2018
Allerseelenablaß 2018
Der Link zur ausführlichen Erklärung des Allerseelenablasses findet sich wie immer hier .
Ablassgewinnung zu Allerheiligen und Allerseelen:
Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener
Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben
den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung
mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene
Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang; Gebet
nach Meinung des Heiligen Vaters [= in den Anliegen des
Papstes] – Die Bedingung, das Bußsakrament zu empfangen,
kann mehrere Tage vorher oder danach erfüllt werden) sind
erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November
ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentl. Kapelle,
Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis; oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und
Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen
unerfüllt, erlangt man einen Teilablass für die Verstorbenen.
Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen
des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen
werden.
GO TO CONFESSION!
Und tut was für Eure Verstorbenen!
Montag, 30. Oktober 2017
Allerseelenablaß 2017
Der Link zur ausführlichen Erklärung des Allerseelenablasses findet sich wie immer hier .
Ablassgewinnung zu Allerheiligen und Allerseelen:
Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener
Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben
den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung
mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene
Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang; Gebet
nach Meinung des Heiligen Vaters [= in den Anliegen des
Papstes] – Die Bedingung, das Bußsakrament zu empfangen,
kann mehrere Tage vorher oder danach erfüllt werden) sind
erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November
ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentl. Kapelle,
Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis; oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und
Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen
unerfüllt, erlangt man einen Teilablass für die Verstorbenen.
Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen
des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen
werden.
GO TO CONFESSION!
Und tut was für Eure Verstorbenen!
Samstag, 31. Dezember 2016
Silvesterablaß / Neujahrsablaß
Heute (Silvester) gewährt die Kirche einen vollkommenen Ablaß unter den üblichen Bedingungen beim Beten des Hymnus "Te Deum".
Am morgigen Neujahrstag kann ein vollkommener Ablaß durch das Beten des Hymnus "Veni Creator Spiritus" gewonnen werden.
In diesem Sinne: GO TO CONFESSION!
Donnerstag, 27. Oktober 2016
Allerseelenablaß 2016
Mit dem Allerseelenfest ist der Allerseelenablaß verbunden, der bis zum 8. November täglich für die Verstorbenen gewonnen werden kann.
Wie jedes Jahr gibt es auch wieder die altbewährte Introibo-Checkliste zum Erlangen so viele Allerseelenablässe wie möglich.
Der Link zur ausführlichen Erklärung des Allerseelenablasses findet sich wie immer hier .
Und nun: Raus in die Kirche, GO TO CONFESSION und gewinnt Ablässe für unsere Verstorbenen!
Sonntag, 20. Dezember 2015
#3kbt16 - Dreikönigsbloggertreffen 2016
Montag, 14. Dezember 2015
Ablaß
Mittwoch, 28. Oktober 2015
Allerseelenablaß 2015
Wie jedes Jahr wieder der "Checklisten Service" für den Allerseelenablaß.
Wie das mit dem Allerseelenablaß funktioniert und was eigentlich diese Checkliste da oben soll hatte ich ja schon hier ausführlich erklärt.
Zu gute Letzt: Ohne Beichte kein Ablaß, also "GO TO CONFESSION".
Dienstag, 28. Oktober 2014
Allerseelen naht mit großen Schritten
Wie es funktioniert hatte ich hier ja schon mal erklärt.
Die werte Kollegin von Frischer Wind hatte hier auch mal eine Linkliste zum Thema "Ablässe" erstellt, auf die ich gerne wieder verweise.
Sucht euch also schon mal eine gute Beichtgelegenheit. Optimalerweise beichtet man natürlich vor dem 1. Nov. Aber man kann auch schon mal mit sammeln anfangen und dann später Beichten, wenn nur noch die Beichte für den Gewinn des vollkommenen Ablasses fehlt. Dann ist das ungefähr so wie Rommé-Hand.
Und hier wieder als besonderer Service für alle treuen Blogleser die allseits beliebte und benutzt Allerseelenablaßcheckliste, mit der Gebetsmeinung des hl. Vaters für dieses Jahr:
Dienstag, 31. Dezember 2013
Silvester / Neujahrs Ablaß
Heute (Silvester) gewährt die Kirche einen vollkommenen Ablaß unter den üblichen Bedingungen beim Beten des Hymnus "Te Deum".
Am morgigen Neujahrstag kann ein vollkommener Ablaß durch das Beten des Hymnus "Veni Creator Spiritus" gewonnen werden.
In diesem Sinne: GO TO CONFESSION!
Und nun: weiterfeiern! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
HT: Fr.Z.
Dienstag, 30. Oktober 2012
Allerseelenablaß
Nun bin ich ja erst mal nur Elektroingenieur und kein Theologe, deshalb verzeihe mir der theologisch besser gebildete Leser die eine oder andere Ungenauigkeit in meinen Ausführungen. Sollte sich ein sachlicher Fehler eingeschlichen sein, bitte ich schon mal um Entschuldigung und bitte um Korrektur.
Also:
Entgegen landläufiger Meinung ist ein Ablaß ja erst mal nichts "Böses", sondern man kann ihn, ganz besonders an Allerseelen, als gute Tat für einen uns bekannten oder unbekannten Verstorbenen gewinnen (im Allgemeinen natürlich auch für uns selbst, aber an Allerseelen als Spezialfall nur für Verstorbene).
Mit Ausführung dieser Liebestat (und das muß er sein, ein kaltes Berechnen wiederspricht meiner Meinung nach vollkommen der Grundidee) wächst im Gegenzug auch unsere Integrität, so daß wir fähiger werden auch in Zukunft Gutes zu tun und uns von bösen Taten fernhalten.
Ich sag immer: das Tun beeinflußt das Denken, und das Denken beeinflußt das Tun. Es ist eine Wechselseitige Abhängigkeit. Was ich damit meine: nicht immer steht zuerst die "intellektuelle" Entscheidung für etwas, sondern es kann auch das Tun am Anfang stehen (das einem unangenehm und absolut unklar ist, aber von dem man im tiefen Inneren weiß, daß es was Gutes ist) und das Verständnis kommt später, mit der Zeit, durch die Ausdauer in diesem Tun.
In diesem Zusammenhang ist mir ein Satz aus dem Blog "Licht Blicke" von Bruder David Damberg aus der letzten Woche in Erinnerung geblieben:
"Eine regelmäßige Psychohygiene zu betreiben, ist deshalb ebenfalls sehr wichtig für Ihren Energiehaushalt."Ablässe sind nicht heilsnotwendig. Aber sie sind Hilfmittel auf unserem geistlichen Weg und deshalb nicht sinnlos. Jedenfalls glaube ich nicht, daß die Verstorbenen, für die ein Ablaß gewonnen wird, ihn als sinnlos oder unnötig ansehen, sondern sich wohl eher darüber freuen und voll Dankbarkeit sein (wenn das in ihrem Zustand möglich sein sollte).
Pax et bonum hat in der Fastenzeit dieses Jahres eine schöne Analogie zur Ablaßlehre gepostet, die ich hier einfach mal frech hier übernehme. Sie zeigt ganz schön die Grundidee:
Kommen wir nun zum diesjährigen Allerseelenablaß.Kaum eine Lehre der Kirche wird so mißverstanden wie die über den Reinigungsort “Purgatorium” (dt.: Fegefeuer) und den Ablaß.
Hier mal eine ganz kleine Zusammenfassung, rein weltlich gesprochen:
Du wirfst eine Scheibe ein.
“Sünde”: Scheibe eingeworfen.
“Beichte”: tut mir leid, daß ich Deine Scheibe eingeworfen habe.
“Vergebung”: ist okay, ich vergebe Dir.
Problem: Scheibe ist immer noch kaputt.
“Fegefeuer”: Du mußt noch die neue Scheibe bezahlen.
“Ablaß”: Andere zahlen für Dich (denen tut’s nicht weh, die haben genug).
Hinweise für AllerseelenVom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen:- Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt;- entschlossener Abkehr von jeder Sünde;- Kommunionempfang und- Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters(Diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen-bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden)sind erforderlich:a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen;oderb) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.Quelle: Direktorium Erzbistum Paderborn
Ich möchte alle 8 vollkommenen Ablässe gewinnen.
(Viel Arbeit, ich weiß.)
Man kann auch die Gebetsmeinung des hl. Vaters für November nehmen.Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«.
Quelle:APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE - DAS GESCHENK DES ABLASSES
5) Kommunionempfang: hier ist der "Idealfall" natürlich der Empfang am entsprechenden Tag. Man kann den aber auch auch auf vor dem 1. Nov., bzw. nach dem 8. Nov. "verschieben". Für 8 Ablässe geht man an 8 verschiedenen Tagen zur Kommunion. Das "mehrere Tage" ist da sehr schwammig, aber Hw. Alipius hat mir versichert, daß es in diesem Zusammenhang "so schnell wie möglich nachholen" bedeutet. Eine Zeitangabe von ca. 20 Tagen findet sich hier.
Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, daß die sakramentale Beichte und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablaßwerk vollbracht wird; es reicht aus, daß diese heiligen Riten und Gebete einige Tage (ungefähr 20) vor oder nach dem Ablaßwerk abgelegt werden.
Und da das ganz doch auf den ersten Blick recht kompliziert erscheint habe ich zur Vereinfachung eine kleine "Checkliste" entwickelt, um die Ablässe zu gewinnen.
Einfach das "Erfüllungsdatum" der entsprechenden Voraussetzung eintragen (muß bei den "Üblichen Voraussetzungen" nicht unbedingt zwischen dem 1.11. und 8.11. liegen). Einfach das Bild ausdrucken und loslegen. :-)
Und niemals vergessen: Grundintention für einen Ablaß muß die Liebe sein und nicht das Felder abhaken.





