Wir unterbrechen die Silvester Party für eine wichtige Bekanntmachung.
Heute (Silvester) gewährt die Kirche einen vollkommenen Ablaß unter den üblichen Bedingungen beim Beten des Hymnus "Te Deum".
Am morgigen Neujahrstag kann ein vollkommener Ablaß durch das Beten des Hymnus "Veni Creator Spiritus" gewonnen werden.
In diesem Sinne: GO TO CONFESSION!
Und nun: weiterfeiern! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
HT: Fr.Z.
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Dienstag, 31. Dezember 2013
Dienstag, 18. Juni 2013
Nennung des hl. Josef in den Hochgebeten II, III, IV
Fr. Z. berichtet heute von einem Dekret der Kongregation für den Gottesdienst, welches anordnet, daß der hl. Josef jetzt auch in den Hochgebeten II, III und IV genannt wird.
Die Erneuerungen auf Latein lauten wie folgt:
Die Erneuerungen auf Latein lauten wie folgt:
II: “ut cum beáta Dei Genetríce Vírgine María, beáto Ioseph, eius Sponso, beátis Apóstolis”
III: “cum beatissíma Vírgine, Dei Genetríce, María, cum beáto Ioseph, eius Sponso, cum beátis Apóstolis”
IV: “cum beáta Vírgine, Dei Genetríce, María, cum beáto Ioseph, eius Sponso, cum Apóstolis”
Im Dekret wird das Wort "henceforth" benutzt, welches "von nun an" bedeutet. Das würde bedeuten, daß die Nennung des hl. Josef ab sofort verpflichtend ist.
Auf der anderen Seite spricht das Dekret von "as they appear in the third typical edition of the Roman Missal", was bedeuten würde, daß erst mit Inkrafttreten der neuen Version des Meßbuches diese Änderungen gültig werden.
Ich bin dabei das abzuklären. Ich werde das dann als Update hier posten.
UPDATE 18.06.2013 20:52
Nach weiteren Nachforschungen kann man folgendes sagen:
a) das Dekret ist noch nicht amtlich,
b) für die deutsche Version sollte auf die amtliche Übersetzung gewartet werden,
c) es sieht so aus, als ob man den hl. Josef auf Latein wie abgegeben nennen kann, aber die genaue Rechtslage ist noch unklar, da es noch keine amtliche Veröffentlichung gibt.
UPDATE 19.06.2013 13:11
KATH.NET Bringt das Dekret im Wortlaut.
UPDATE 21.06.2013
Eine kurze kirchenrechtliche Erläuterung von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt
UPDATE 19.06.2013 13:11
KATH.NET Bringt das Dekret im Wortlaut.
UPDATE 21.06.2013
Eine kurze kirchenrechtliche Erläuterung von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt
Dienstag, 5. März 2013
Aktuelle Fotos vom Konklave
Ministranten einer amerikanischen Katholischen Schule haben schon mal das Konklave erfolgreich vorgezogen.
Eine Fotoserie gibt's bei Fr.Z.!
Eine Fotoserie gibt's bei Fr.Z.!
Sonntag, 20. Januar 2013
Montag, 31. Dezember 2012
@Pontifex Tuesday Project
Fr. Z. Hat für das neue Jahr das "@Pontifex Tuesday Project" ins Leben gerufen.
Wer Twittert darf da gerne mitmachen. Es geht darum jeden Dienstag einem gemeinsamen Tweet an den hl. Vater zu schicken.
Aber ich laß lieber Fr. Z. reden:
Der Text soll sein:
@Pontifex Holy Father, I prayed for you today. Happy New Year of the Lord 2013!
In diesem Sinne: allen ein gesegnetes und gnadenreiches Jahr 2013.
Und zum Schluß der Ablaßtip für den Jahrewechsel:
1) heute das Te Deum zum Dank für das vergangene Jahr oder
2) Neujahr das Veni Creator Spiritus um Hilfe für das kommende Jahr
beten ergibt einen vollkommene Ablaß (natürlich unter den üblichen Bedingungen).
Enchiridion Indulgentiarum 26
Wer Twittert darf da gerne mitmachen. Es geht darum jeden Dienstag einem gemeinsamen Tweet an den hl. Vater zu schicken.
Aber ich laß lieber Fr. Z. reden:
We could designate a day to post prayerful, helpful tweets to the Holy Father (@Pontifex). If we concentrate our efforts on a certain day with the same language, we will create a “stack” of good tweets, instead of scatterings over days when they might not be noticed.Der erste Gruppentweet darf morgen (also in knapp 75 min) abgesetzt werden. Weitere Infos: hier.
Der Text soll sein:
@Pontifex Holy Father, I prayed for you today. Happy New Year of the Lord 2013!
In diesem Sinne: allen ein gesegnetes und gnadenreiches Jahr 2013.
Und zum Schluß der Ablaßtip für den Jahrewechsel:
1) heute das Te Deum zum Dank für das vergangene Jahr oder
2) Neujahr das Veni Creator Spiritus um Hilfe für das kommende Jahr
beten ergibt einen vollkommene Ablaß (natürlich unter den üblichen Bedingungen).
Enchiridion Indulgentiarum 26
Samstag, 8. September 2012
Messbuch und Rubriken: Befugnisse von Kommunionhelfern
Fr. Z. Beschäftigt sich auf seinem Blog mit einer Leserfrage, bei der es darum geht, ob ein Laie die Eucharistie vom Tabernakel zum Altar bringen darf.
Die "Grundordnung des römischen Messbuches - Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage)" [1] legt fest (Hervorhebungen und Kursivschrift von mir):
162. Beim Austeilen der Kommunion können etwa anwesende andere Priester dem Zelebranten helfen. Wenn solche nicht zur Verfügung stehen und die Zahl der Kommunikanten sehr groß ist, kann der Priester außerordentliche Kommunionhelfer zu seiner Unterstützung hinzuziehen, d. h. einen ordnungsgemäß beauftragten Akolythen oder auch andere Gläubige, die damit ordnungsgemäß betraut wurden.Im Notfall kann der Priester auch geeignete Gläubige für den Einzelfall beauftragen.
Die liturgischen Dienste haben nicht eher zum Altar zu treten, bevor nicht der Priester die Kommunion genommen hat, und sie haben immer das Gefäß, in dem die Gestalten des Allerheiligsten Sakraments zum Austeilen an die Gläubigen enthalten sind, aus der Hand des Zelebranten entgegenzunehmen.
163. Nach der Kommunionausteilung trinkt der Priester den konsekrierten Wein, der gegebenenfalls übrig geblieben ist, selbst sofort und vollständig am Altar aus. Die konsekrierten Hostien aber, die übrig geblieben sind, verzehrt er entweder am Altar oder trägt sie zu dem für die Aufbewahrung der Eucharistie bestimmten Ort.
Dieser Passus hat mich etwas überrascht, da es in meiner Gemeinde gang und gäbe ist, daß der Priester am Altar stehen bleibt und der Kommunionhelfer (m/w) beim Agnus Dei einen weiteren Kelch aus dem Tabernakel holt und nach der Kommunionausteilung auch wieder zurückbringt.
Diese Stelle sagt uns also folgendes:
1) Kommunionhelfer dürfen die Kommunion nicht aus dem Tabernakel holen. Dies wird nicht direkt gesagt, aber ergibt sich aus dem Umstand, das der Priester zuerst kommuniziert haben muß, bevor der Kommunionhelfer zum Altar treten darf. Im Regelfall wird die zusätzliche Eucharistie vor dem "Seht das Lamm Gottes" herbeigebracht.
2) Es ist die Aufgabe des Priesters die Eucharistie nach der Kommunionausteilung zurück zum Tabernakel zu bringen.
3) Wenn genügend andere Priester bzw. Diakone zur Verfügung stehen, dürfen keine Kommunionhelfer eingesetzt werden.
Ich weiß ja nicht, ob mich mich trauen sollte beim nächsten Termintreffen der Kommunionhelfer und Lektoren (ich gehöre zur letzteren Gruppe) diese Punkte mal anzumerken. Aus der Vergangenheit weiß ich nämlich, daß die Herren und Damen sehr an ihren Pöstchen und Diensten hängen und diese mit Vehemenz zu verteidigen wissen.
--
[1] Die neue „Grundordnung des Römischen Messbuchs“ besitzt vorerst noch keine Rechtsverbindlichkeit. Wird sich aber nächstes Jahr bei Einführung des neuen Meßbuchs ändern. Ich gehe aber hier davon aus, daß sich ein ähnlicher Passus auch in der aktuell gültigen "Allgemeinen Einführung in das Meßbuch" befindet.
Die gesamte Grundordnung kann man hier runterladen.
Die "Grundordnung des römischen Messbuches - Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage)" [1] legt fest (Hervorhebungen und Kursivschrift von mir):
162. Beim Austeilen der Kommunion können etwa anwesende andere Priester dem Zelebranten helfen. Wenn solche nicht zur Verfügung stehen und die Zahl der Kommunikanten sehr groß ist, kann der Priester außerordentliche Kommunionhelfer zu seiner Unterstützung hinzuziehen, d. h. einen ordnungsgemäß beauftragten Akolythen oder auch andere Gläubige, die damit ordnungsgemäß betraut wurden.Im Notfall kann der Priester auch geeignete Gläubige für den Einzelfall beauftragen.
Die liturgischen Dienste haben nicht eher zum Altar zu treten, bevor nicht der Priester die Kommunion genommen hat, und sie haben immer das Gefäß, in dem die Gestalten des Allerheiligsten Sakraments zum Austeilen an die Gläubigen enthalten sind, aus der Hand des Zelebranten entgegenzunehmen.
163. Nach der Kommunionausteilung trinkt der Priester den konsekrierten Wein, der gegebenenfalls übrig geblieben ist, selbst sofort und vollständig am Altar aus. Die konsekrierten Hostien aber, die übrig geblieben sind, verzehrt er entweder am Altar oder trägt sie zu dem für die Aufbewahrung der Eucharistie bestimmten Ort.
Dieser Passus hat mich etwas überrascht, da es in meiner Gemeinde gang und gäbe ist, daß der Priester am Altar stehen bleibt und der Kommunionhelfer (m/w) beim Agnus Dei einen weiteren Kelch aus dem Tabernakel holt und nach der Kommunionausteilung auch wieder zurückbringt.
Diese Stelle sagt uns also folgendes:
1) Kommunionhelfer dürfen die Kommunion nicht aus dem Tabernakel holen. Dies wird nicht direkt gesagt, aber ergibt sich aus dem Umstand, das der Priester zuerst kommuniziert haben muß, bevor der Kommunionhelfer zum Altar treten darf. Im Regelfall wird die zusätzliche Eucharistie vor dem "Seht das Lamm Gottes" herbeigebracht.
2) Es ist die Aufgabe des Priesters die Eucharistie nach der Kommunionausteilung zurück zum Tabernakel zu bringen.
3) Wenn genügend andere Priester bzw. Diakone zur Verfügung stehen, dürfen keine Kommunionhelfer eingesetzt werden.
Ich weiß ja nicht, ob mich mich trauen sollte beim nächsten Termintreffen der Kommunionhelfer und Lektoren (ich gehöre zur letzteren Gruppe) diese Punkte mal anzumerken. Aus der Vergangenheit weiß ich nämlich, daß die Herren und Damen sehr an ihren Pöstchen und Diensten hängen und diese mit Vehemenz zu verteidigen wissen.
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[1] Die neue „Grundordnung des Römischen Messbuchs“ besitzt vorerst noch keine Rechtsverbindlichkeit. Wird sich aber nächstes Jahr bei Einführung des neuen Meßbuchs ändern. Ich gehe aber hier davon aus, daß sich ein ähnlicher Passus auch in der aktuell gültigen "Allgemeinen Einführung in das Meßbuch" befindet.
Die gesamte Grundordnung kann man hier runterladen.
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