Samstag, 8. September 2012

Messbuch und Rubriken: Befugnisse von Kommunionhelfern

Fr. Z. Beschäftigt sich auf seinem Blog mit einer Leserfrage, bei der es darum geht, ob ein Laie die Eucharistie vom Tabernakel zum Altar bringen darf.
Die "Grundordnung des römischen Messbuches - Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage)" [1] legt fest (Hervorhebungen und Kursivschrift von mir):

162. Beim Austeilen der Kommunion können etwa anwesende andere Priester dem Zelebranten helfen. Wenn solche nicht zur Verfügung stehen und die Zahl der Kommunikanten sehr groß ist, kann der Priester außerordentliche Kommunionhelfer zu seiner Unterstützung hinzuziehen, d. h. einen ordnungsgemäß beauftragten Akolythen oder auch andere Gläubige, die damit ordnungsgemäß betraut wurden.Im Notfall kann der Priester auch geeignete Gläubige für den Einzelfall beauftragen.
Die liturgischen Dienste haben nicht eher zum Altar zu treten, bevor nicht der Priester die Kommunion genommen hat, und sie haben immer das Gefäß, in dem die Gestalten des Allerheiligsten Sakraments zum Austeilen an die Gläubigen enthalten sind, aus der Hand des Zelebranten entgegenzunehmen.

163. Nach der Kommunionausteilung trinkt der Priester den konsekrierten Wein, der gegebenenfalls übrig geblieben ist, selbst sofort und vollständig am Altar aus. Die konsekrierten Hostien aber, die übrig geblieben sind, verzehrt er entweder am Altar oder trägt sie zu dem für die Aufbewahrung der Eucharistie bestimmten Ort.


Dieser Passus hat mich etwas überrascht, da es in meiner Gemeinde gang und gäbe ist, daß der Priester am Altar stehen bleibt und der Kommunionhelfer (m/w) beim Agnus Dei einen weiteren Kelch aus dem Tabernakel holt und nach der Kommunionausteilung auch wieder zurückbringt.

Diese Stelle sagt uns also folgendes:

1) Kommunionhelfer dürfen die Kommunion nicht aus dem Tabernakel holen. Dies wird nicht direkt gesagt, aber ergibt sich aus dem Umstand, das der Priester zuerst kommuniziert haben muß, bevor der Kommunionhelfer zum Altar treten darf. Im Regelfall wird die zusätzliche Eucharistie vor dem "Seht das Lamm Gottes" herbeigebracht.

2) Es ist die Aufgabe des Priesters die Eucharistie nach der Kommunionausteilung zurück zum Tabernakel zu bringen.

3) Wenn genügend andere Priester bzw. Diakone zur Verfügung stehen, dürfen keine Kommunionhelfer eingesetzt werden.

Ich weiß ja nicht, ob mich mich trauen sollte beim nächsten Termintreffen der Kommunionhelfer und Lektoren (ich gehöre zur letzteren Gruppe) diese Punkte mal anzumerken. Aus der Vergangenheit weiß ich nämlich, daß die Herren und Damen sehr an ihren Pöstchen und Diensten hängen und diese mit Vehemenz zu verteidigen wissen.

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[1] Die neue „Grundordnung des Römischen Messbuchs“ besitzt vorerst noch keine Rechtsverbindlichkeit. Wird sich aber nächstes Jahr bei Einführung des neuen Meßbuchs ändern. Ich gehe aber hier davon aus, daß sich ein ähnlicher Passus auch in der aktuell gültigen "Allgemeinen Einführung in das Meßbuch" befindet.

Die gesamte Grundordnung kann man hier runterladen.

3 Kommentare:

Roger Michael hat gesagt…

Das geht bei uns sogar noch weiter. Beim Friedensgruss treten Ministranten, Messner, Lektoren an den Altar, der Priester spendet ihnen dann die Kommunion welche sie in den Händen behalten und gemeinsam mit dem Priester kommunizieren.

Ich habe es auch schon erlebt, dass der Priester dem Kirchenchor der sich vor dem Hochaltar aufgebaut hat, dem Vordersten die Hostienschale in die Hand gedrückt hat und diese wurde dann reihum gegeben wobei sich jeder selbst bedient hat.

sacerdos viennensis hat gesagt…

Großartiger Hinweis, seit ein paar Tagen wollte ich diesbezüglich in den Dokumenten nachschauen. Das wars. Danke.

ichwesen hat gesagt…

Sehr interessant, ich habe mich schon oft gefragt, ob ein Laie überhaupt den Tabernakel aufschließen und die Schale mit den geweihten Hostien herausholen darf.