Fr. Z. berichtet heute von einem Dekret der Kongregation für den Gottesdienst, welches anordnet, daß der hl. Josef jetzt auch in den Hochgebeten II, III und IV genannt wird.
Die Erneuerungen auf Latein lauten wie folgt:
Die Erneuerungen auf Latein lauten wie folgt:
II: “ut cum beáta Dei Genetríce Vírgine María, beáto Ioseph, eius Sponso, beátis Apóstolis”
III: “cum beatissíma Vírgine, Dei Genetríce, María, cum beáto Ioseph, eius Sponso, cum beátis Apóstolis”
IV: “cum beáta Vírgine, Dei Genetríce, María, cum beáto Ioseph, eius Sponso, cum Apóstolis”
Im Dekret wird das Wort "henceforth" benutzt, welches "von nun an" bedeutet. Das würde bedeuten, daß die Nennung des hl. Josef ab sofort verpflichtend ist.
Auf der anderen Seite spricht das Dekret von "as they appear in the third typical edition of the Roman Missal", was bedeuten würde, daß erst mit Inkrafttreten der neuen Version des Meßbuches diese Änderungen gültig werden.
Ich bin dabei das abzuklären. Ich werde das dann als Update hier posten.
UPDATE 18.06.2013 20:52
Nach weiteren Nachforschungen kann man folgendes sagen:
a) das Dekret ist noch nicht amtlich,
b) für die deutsche Version sollte auf die amtliche Übersetzung gewartet werden,
c) es sieht so aus, als ob man den hl. Josef auf Latein wie abgegeben nennen kann, aber die genaue Rechtslage ist noch unklar, da es noch keine amtliche Veröffentlichung gibt.
UPDATE 19.06.2013 13:11
KATH.NET Bringt das Dekret im Wortlaut.
UPDATE 21.06.2013
Eine kurze kirchenrechtliche Erläuterung von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt
UPDATE 19.06.2013 13:11
KATH.NET Bringt das Dekret im Wortlaut.
UPDATE 21.06.2013
Eine kurze kirchenrechtliche Erläuterung von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt
4 Kommentare:
Zwar ist es möglich den Hl. Joseph in den Hochgebeten II bis IV zu verwenden. Den römischen Kanon (Hochgebet I) zerstört er aber zahlensymbolisch vollständig. Aus der Heiligen Zahl 40 der genannten Heiligennamen wird das absurde 41.
Siehe:
http://www.occidens.de/e_ewald/alle_deine_heiligen.pdf
Interessanter Punkt.
Die Problematik im Römischen Kanon ist mir bewusst, trotzdem bete ich ihn immer so, wie er im Messbuch steht. Hiermit gestehe ich aber, dass ich mir als einzige liturgische Irregularität schon seit meiner Weihe erlaube, den heiligen Josef in den Hochgebeten II-III zu erwähnen (kann mich an ein viertes gar nicht erinnern). Als Reminiszenz an meine Heimatkirche und aus Verehrung für diesen so unscheinbaren Patron der Kirche. Ich hoffe, der Herr wird mir verzeihen.
1962 wurde der hl. Josef von Johannes XXIII. in den Kanon eingefügt. Mit dem entsprechenden Dekret, das am 8. Dezember in Kraft trat, entsprach der Papst den Bitten von Bischöfen, Priester und Gläubigen. Da Pius IX. den hl. Josef zum Schutzpatron der Kirche erklärt hatte, erschien es angemessen, ihn auch in den Kanon aufzunehmen.
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